AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

Ulrich Stauder (Auftragnehmer)
Werbeagentur

Keltenring 179, D-79199 Kirchzarten, Tel. 07661 627212, mail@ulrichstauder.de

 

1. Geltungsbereich

Der Auftragnehmer bietet alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

2. Vertragsschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Arbeiten nach Erhalt von entsprechenden Materialien vom Auftraggeber zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. des Angebots.

3. Rechnungsstellung, Zahlung, Preise und Lieferung

3.1. 30% der Auftragssumme sind zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zu entrichten, der Rest nach Fertigstellung und Endabnahme eines Projektes. Bei Projekten, die Fremdleistungen enthalten (z. B. Druck), ist der gesamte Auftragswert bei Druckfreigabe fällig.

3.2 Die Abrechnung nach Arbeitszeit erfolgt nach Viertelstunden, sofern nicht anders vereinbart.

3.3. Verzögert sich die Abwicklung eines Auftrages, weil der Auftraggeber mit der Bereitstellung erforderlicher Informationen oder Materialien länger als zwei Wochen in Verzug ist, kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen.

3.4. Verzögert sich die Endabnahme durch den Auftraggeber um mehr als zwei Wochen nach Fertigstellung des Projekts, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Stellung der Schlussrechnung berechtigt.

3.5. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zahlbar, falls nicht anders vereinbart. Bis zur vollständig erfolgten Zahlung bleiben gelieferte Produkte oder Werke Eigentum des Auftragnehmers.

3.6. Sofern im Angebot/Auftrag nicht anders vereinbart, besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, Dateien und andere digitale Quellen zu gelieferten Produkten an den Auftraggeber abzugeben. Der Auftraggeber erhält in jedem Fall die aus dem Auftrag resultierenden endgültigen Versionen, jedoch nicht die Arbeitsdateien und Layouts.

3.7. Bei Aufträgen, die Fremdleistungen (z. B. durch Druckereien) beinhalten, ist jegliche Angabe von Lieferterminen unverbindlich.

3.8. Mehr- oder Minderlieferungen bei Drucksachen bis zu 10% der bestellten Auflage sind produktionsbedingt und werden bei der Rechnungstellung berücksichtigt.

3.9. Bei Preisangaben für Gestaltungsleistungen (Grafik, Webdesign) ist eine Autorenkorrektur in Bezug auf Layout, Texte und Bilder im Preis inbegriffen. Weitere Autorenkorrekturen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

4. Urheberschutz

4.1. An den Auftragnehmer erteilte Aufträge sind Urheberwerkverträge (Auftragswerke). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

4.2. Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3. Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

5. Nutzungsrechte

5.1. Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.

5.2. Wiederholungsnutzen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein neues Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.

5.3. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.

5.4. Konzepte, Strategien und Systeme, die vom Auftragnehmer entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbstständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.

5.5. Einschränkungen gelten für Leistungen, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber eingekauft werden, sei es Wort, Bild, Musik oder künstlerische Leistung. Diese werden dem Auftraggeber im Einzelfall vom Auftragnehmer bekannt gegeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Einschränkung zu beachten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben erbrachte Leistungen (z. B. Website, Websitebearbeitungen, Drucksachen, Designs) Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, erbrachte Leistungen rückgängig zu machen oder die Nutzung zu untersagen, wenn dies dem Auftraggeber angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Nach eingegangener Zahlung werden rückgängig gemachte Leistungen wieder hergestellt bzw. die Nutzung automatisch wieder gewährt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Für die Beseitigung von Mängeln sowie für die Haftung gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.

7.2. Für die Richtigkeit und Zulässigkeit von veröffentlichten oder gedruckten Inhalten haftet immer der Auftraggeber.

8. Datenschutz

8.1. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Provider auf dem Webserver gespeicherte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen können. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit seiner ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten (z. B. Website)  trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst die Verantwortung.

8.2. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Auftraggebers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

 

(Stand: 1.1.2021)